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   BGH, 14.04.2008 - NotZ 1/08   

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BGH, 14.04.2008 - NotZ 1/08 (https://dejure.org/2008,7358)
BGH, Entscheidung vom 14.04.2008 - NotZ 1/08 (https://dejure.org/2008,7358)
BGH, Entscheidung vom 14. April 2008 - NotZ 1/08 (https://dejure.org/2008,7358)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung auf Grundlage eines Punktesystems i.R.d. der Besetzung einer Notarstelle

  • Judicialis

    AVNot § 17; ; AVNot § 17 Abs. 2 Nr. 1; ; AVNot § 17 Abs. 2 Nr. 2; ; AVNot § 17 Abs. 2 Nr. 3; ; AVNot § 17 Abs. 2 Nr. 4; ; AVNot § 17 Abs. 2 Nr. 5; ; AVNot § 17 Abs. 2 Nr. 6 Buchst.... d; ; BNotO § 6b Abs. 4; ; BNotO § 111 Abs. 4; ; BRAO § 42 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AVNot NW § 17
    Verfassungsmäßigkeit der Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern auf eine Notarstelle in Nordrhein-Westfalen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 121/07

    Auswahlkriterien bei mehreren Bewerbern auf eine Notarstelle; Gewichtung der

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 1/08
    Wenn dabei auch die Größe des Notariats nicht vernachlässigt werden darf, so ist doch eine direkte Proportionalität der zu vergebenden Sonderpunkte mit dem Urkundsaufkommen des vertretenen Notariats nicht erforderlich (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. April 2008 - NotZ 119/07 und NotZ 121/07).

    Eine andere Sichtweise wäre hier allenfalls dann geboten, wenn es der weitere Beteiligte unterlassen hätte, die hierbei gewonnenen Kenntnisse und Erfahrungen durch nachfolgende Vertretungs- oder Beurkundungstätigkeit aufzufrischen und weiterzuentwickeln (vgl. Senatsbeschluss vom 14. April 2008 - NotZ 121/07).

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 1/08
    Nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Senats bestehen auch unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April (BVerfGE 110, 304) und 8. Oktober 2004 (NJW 2005, 50) keine Bedenken dagegen, dass der Antragsgegner seine Auswahlentscheidung auf der Grundlage des in § 17 AVNot näher geregelten Punktesystems getroffen hat (siehe nur Beschlüsse vom 26. März 2007 - NotZ 38/06 - NJW-RR 2007, 1130, 1131 und NotZ 39/06 - ZNotP 2007, 234, 235, jeweils Rn. 9 f.).
  • BVerfG, 08.10.2004 - 1 BvR 702/03

    Verletzung von GG Art 12 Abs 1 iVm Art 33 Abs 2 durch eine nicht angemessene

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 1/08
    Nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Senats bestehen auch unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April (BVerfGE 110, 304) und 8. Oktober 2004 (NJW 2005, 50) keine Bedenken dagegen, dass der Antragsgegner seine Auswahlentscheidung auf der Grundlage des in § 17 AVNot näher geregelten Punktesystems getroffen hat (siehe nur Beschlüsse vom 26. März 2007 - NotZ 38/06 - NJW-RR 2007, 1130, 1131 und NotZ 39/06 - ZNotP 2007, 234, 235, jeweils Rn. 9 f.).
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92

    Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 1/08
    Die Auswahlentscheidung des Antragsgegners erweist sich unter Berücksichtigung der beschränkten Nachprüfbarkeit durch die Gerichte (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 124, 327, 330 f und vom 14. März 2005 - NotZ 27/04 - NJW-RR 2006, 55, 56) als rechtsfehlerfrei.
  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 3/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 1/08
    Sonderpunkte sind schon dann zu vergeben, wenn Merkmale vorliegen, die nicht zu den in § 17 Abs. 2 Nr. 1-5 AVNot aufgeführten Kriterien Examensnote, Dauer der anwaltlichen Tätigkeit, theoretische Fortbildung und praktische Beurkundungserfahrung gehören, aber dennoch zu berücksichtigen sind, um die Kenntnisse und Fähigkeiten des Bewerbers zutreffend und vollständig zu erfassen (vgl. nur Senatsbeschluss vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 - ZNotP 2006, 392, 394 Rn. 15).
  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 11/06

    Berücksichtigung der Qualifikation als Fachanwalt bei der Besetzung von

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 1/08
    Ob es sich hierbei um ein seltenes, nur für überragend befähigte Rechtsanwälte erreichbares oder aber - wie etwa beim Erwerb einer Fachanwaltsqualifikation (Senatsbeschluss vom 24. Juli 2006 - NotZ 11/06 - ZNotP 2006, 435, 437 Rn. 16 f) - um ein Qualifikationsmerkmal handelt, das eine Vielzahl von mehr oder weniger durchschnittlich befähigten Rechtsanwälten aufweisen kann, ist dabei ohne Belang.
  • BGH, 14.03.2005 - NotZ 27/04

    Reihenfolge von Bewerbern um eine Notarstelle

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 1/08
    Die Auswahlentscheidung des Antragsgegners erweist sich unter Berücksichtigung der beschränkten Nachprüfbarkeit durch die Gerichte (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 124, 327, 330 f und vom 14. März 2005 - NotZ 27/04 - NJW-RR 2006, 55, 56) als rechtsfehlerfrei.
  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 39/06

    Auswahlkriterien bei der Besetzung von Stellen für Anwaltsnotare in

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 1/08
    Nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Senats bestehen auch unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April (BVerfGE 110, 304) und 8. Oktober 2004 (NJW 2005, 50) keine Bedenken dagegen, dass der Antragsgegner seine Auswahlentscheidung auf der Grundlage des in § 17 AVNot näher geregelten Punktesystems getroffen hat (siehe nur Beschlüsse vom 26. März 2007 - NotZ 38/06 - NJW-RR 2007, 1130, 1131 und NotZ 39/06 - ZNotP 2007, 234, 235, jeweils Rn. 9 f.).
  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 119/07

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern auf eine Notarstelle; Gewichtung von

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 1/08
    Wenn dabei auch die Größe des Notariats nicht vernachlässigt werden darf, so ist doch eine direkte Proportionalität der zu vergebenden Sonderpunkte mit dem Urkundsaufkommen des vertretenen Notariats nicht erforderlich (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. April 2008 - NotZ 119/07 und NotZ 121/07).
  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 38/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BGH, 14.04.2008 - NotZ 1/08
    Nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Senats bestehen auch unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April (BVerfGE 110, 304) und 8. Oktober 2004 (NJW 2005, 50) keine Bedenken dagegen, dass der Antragsgegner seine Auswahlentscheidung auf der Grundlage des in § 17 AVNot näher geregelten Punktesystems getroffen hat (siehe nur Beschlüsse vom 26. März 2007 - NotZ 38/06 - NJW-RR 2007, 1130, 1131 und NotZ 39/06 - ZNotP 2007, 234, 235, jeweils Rn. 9 f.).
  • BGH, 16.03.1998 - NotZ 25/97

    Gleichwertigkeit der Examensendnote nach Wegfall einer Anrechnung der

  • BGH, 17.11.2008 - NotZ 16/08

    Auswahlkriterien bei mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

    Wie der Antragsteller selbst nicht grundsätzlich in Zweifel zieht, bestehen keine Bedenken dagegen, dass der Antragsgegner zur Auswahl unter mehreren Bewerbern um eine freie Notarstelle deren fachliche Leistung nach dem Punktesystem gemäß § 17 AVNot 2004 beurteilt (z.B.: Senatsbeschluss vom 14. April 2008 aaO Rn. 4 umfangreichen m.w.N.).

    a) Benotungen von Klausuren, die in Vorbereitungskursen angeboten werden, können die erbrachten fachlichen Leistungen transparenter machen, denen dann gegebenenfalls, wenn sie herausragen, bei der Bewerbung um ein Notaramt durch Sonderpunkte Rechnung getragen werden kann (z.B.: BVerfGE 110, 304, 334; Senatsbeschluss vom 14. April 2008 aaO Rn. 9).

    Die Vergabe von Sonderpunkten kommt nicht nur, wie der Antragsteller meint, für den "Ausnahmefall" in Betracht, bei dem eine vom üblichen Sachverhalt deutlich abweichende besondere Qualifikation vorliegt (Senatsbeschluss vom 14. April 2008 - NotZ 1/08 - juris Rn. 6).

    Sonderpunkte können vielmehr schon dann vergeben werden, wenn Merkmale vorliegen, die nicht zu den in § 17 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 AVNot 2004 aufgeführten Kriterien Examensnote, Dauer der anwaltlichen Tätigkeit, theoretische Fortbildung und praktische Beurkundungserfahrung gehören, aber dennoch zu berücksichtigen sind, um die Kenntnisse und Fähigkeiten des Bewerbers zutreffend und vollständig zu erfassen (Senatsbeschlüsse vom 14. April 2008 aaO Rn. 7 und vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 - ZNotP 2006, 392, 394 Rn. 15).

    Ob es sich hierbei um ein seltenes, nur für überragend befähigte Rechtsanwälte erreichbares oder aber um ein Qualifikationsmerkmal handelt, das eine Vielzahl von mehr oder weniger durchschnittlich befähigten Anwälten aufweisen kann, ist dabei ohne Belang (Senatsbeschluss vom 14. April 2008 aaO).

    Mit den Sonderpunkten gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 6 Buchst. d) AVNot 2004 wird nicht die Beurkundungstätigkeit während der Notarvertretung oder Notariatsverwaltung honoriert, sondern die mit der Leitung eines Notariats verbundene Führungsverantwortung in organisatorischer, personeller und technischer Hinsicht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. April 2008 - NotZ 1/08 - juris Rn. 8; NotZ 119/07 aaO, S. 1293 Rn. 18 und NotZ 121/07 - NJW-RR 2008, 1294, 1297 Rn. 25).

  • BGH, 26.10.2009 - NotZ 1/09

    Beurteilung der fachlichen Eignung eines Bewerbers um das Amt des Notars; Vorlage

    Mit den Sonderpunkten wird nicht die Beurkundungstätigkeit als solche honoriert - diese fließt bereits über § 17 Abs. 2 Nr. 4 AVNot 2004 in die Ermittlung der Gesamtpunktzahl ein -, sondern die mit der Leitung eines Notariats verbundene Führungsverantwortung in organisatorischer, personeller und technischer Hinsicht (Senat, Beschlüsse vom 17. November 2008 - NotZ 16/08 - [...] Rn. 14 und 14. April 2008 - NotZ 1/08 -juris Rn. 8 m.w.N.).
  • OLG Köln, 20.02.2009 - 2 VA (Not) 20/08

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

    Wenn auch die Größe des Notariats nicht vernachlässigt werden darf, so ist doch eine direkte Proportionalität der zu vergebenden Sonderpunkte mit dem Urkundsaufkommen des vertretenen Notars nicht erforderlich (BGH Beschluss vom 14.04.2008 NotZ 1/08 mit weiteren Nachweisen).
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